SACHSENFONDS MMP 2002 und 2003

SACHSENFONDS MMP 2002 und 2003

24.07.2015 – Erneut schlechte Nachrichten für die Anleger des MMP 2003. Das zuständige Finanzamt bleibt bei seiner Auffassung, dass die Anfangsverluste der Gesellschaft erst im Jahr 2004 und nicht wie im Fondskonzept vorgesehen im Jahr 2003 berücksichtigt und zugerechnet werden. Für Anleger, die den Fonds gerade aufgrund der steuerlichen Effekte im Jahr 2003 erworben haben, kann dies zu erheblichen Nachzahlungen führen. Eine solche Entwicklung können wir für den Sachsenfonds MMP 2002 nicht ausschließen.
Aufgrund der vom OLG Stuttgart und mehreren Kammern des Landgerichts Stuttgart vertretenen Rechtsauffassung bestehen nach wie vor sehr gute Chancen Ansprüche gegen die in das Fondskonzept eingebundene Landesbank Sachsen bzw. deren Rechtsnachfolgerin, die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zu realisieren. Da die LBBW ihren Sitz in Stuttgart hat, können vor dem Landgericht Stuttgart die Ansprüche aller Anleger bundesweit geltend gemacht werden Diese Ansprüche stehen zwar nicht im inhaltlichen Zusammenhang mit der aktuellen Steuerproblematik können aber gleichwohl helfen, die dort eingetretenen Verluste zu kompensieren. Gerne erläutern wir Ihnen die rechtliche Möglichkeiten, wobei wir -bei Bedarf- auch aufzeigen wie Prozesskostenrisiken vermieden werden können… weiter

20.03.2013 – Aufgrund der eindeutigen Rechtslage, welche durch Urteile belegt ist, besteht für Anleger der Sachsenfonds MMP 2002/2003 die Möglichkeit, ihr angelegtes Kapital von der Landesbank Baden-Württemberg vollständig zurückzuerhalten. Nach zahlreichen positiven Ergebnissen vor dem Landgericht sowie dem Oberlandesgericht Stuttgart in Parallelfällen hat sich jetzt auch eine Prozessfinanzierungsgesellschaft bereit erklärt, das Prozesskostenrisiko der Anleger zu übernehmen.

Hintergrund

Die Entwicklung der Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 entspricht in keiner Weise den Prognosen, mit denen die Anleger vor ihrem Beitritt geworben wurden. Ihr eingesetztes Kapital haben die Anleger nahezu vollständig verloren. Aufgrund des Kapitalverlusts fehlt deshalb die Grundprämisse des Anlagekonzepts. Ohne Rückzahlung des eingelegten Kapitals zum Fondslaufzeitende macht die mit der Beteiligung in der Regel verfolgte Steuerverschiebung keinen Sinn.

Klage erforderlich

Anleger können von der Landesbank Baden-Württemberg nach Widerruf ihrer Anteilsfinanzierung ihre Bareinlage erstattet verlangen. Steuervorteile sind hierbei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anzurechnen… weiter

20.07.2011 – Anleger der Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 mussten feststellen, dass die schönste Steuerersparnis nichts bringt, wenn die hierfür aufgewendete Investition verloren ist. In den vergangenen Monaten haben die Fondsgesellschaften ihren Anlegern mitgeteilt, dass nach Liquidation der Gesellschaften lediglich mit einer Auszahlung von 1,3 % ihrer Bareinlage zu rechnen ist. Die Anleger müssen deshalb unter dem Strich je nach steuerlicher Veranlagung mit einem Verlust zwischen 25 % und 45 % ihres eingesetzten Kapitals rechnen. Hierbei noch nicht berücksichtigt ist der entgangene Zinsgewinn, der bei alternativer Anlage des Geldes hätte erzielt werden können.

Rechtliche Möglichkeiten

Nach Überprüfung erster Fälle bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten, dass Anleger ihren Schaden erstattet verlangen können. Banken schulden ihren Kunden, die sich auf ihre Empfehlung an den Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 beteiligt haben, regelmäßig Schadensersatz, wenn sie ihre Kunden vor deren Beitritt nicht über Kick-Backs (verdeckte Rückvergütungen) informiert haben. Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.03… weiter